
Aufwandsentschädigung 2026 für Sportvereine und Jugendgruppen
Zuschüsse für die Jugendarbeit 2025 / 2026 nur für Jugendgruppen
Liebe Freundinnen und Freunde in der Jugendarbeit,
ich wünsche Euch persönlich uns allen ein friedvolles neues Jahr.
In der Anlage übersende ich den Antrag auf Aufwandsentschädigung 2026, den Erhebungsbogen 2026 und den Verwendungsnachweis für den Aufstockungszuschuss 2025. Bitte achtet auf die Einhaltung des Abgabetermins (31.03.2026). Sportvereine können den Grund- und Aufstockungszuschuss nicht beantragen und sie müssen den Erhebungsbogen nicht einreichen.
Der Antrag auf Aufwandsentschädigung für 2026 ist auch beigefügt. Anträge sind bis zum 31.03.2026 einzureichen.
Der Tagessatz bei Jugendpflegefahrten wird 12,50 € und für Tagesveranstaltungen 4 € betragen. Bitte stellt rechtzeitig Anträge für eure Maßnahmen und haltet die Fristen der Richtlinie ein. Formulare sind auf unserer Homepage als Download abrufbar. Eine Gewähr für den Erhalt aus dem Förderungsbereich kann nicht zugesagt werden.
Bitte tragt in den Erhebungsbogen oder Anträgen eure E-Mail ein, damit wir kurzfristig mit Euch Kontakt aufnehmen können!
Zuschüsse gemäß den Förderungsgrundsätzen für die Jugendarbeit des Kreises Rendsburg-Eckernförde können nur gewährt werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ich füge auch unsere Terminübersicht für unser Programm 2026 und die Ausschreibung für die 3. Runde Förderung von Mikroprojekten bei. Anträge für Mikroprojekte müssen bis zum 28.02.2026 eingereicht werden.
Die Jugendsammlung vom 16.05. – 27.06.2026 stattfinden. Bitte bei Interesse, fordert die Unterlagen in der Geschäftsstelle an.
Anträge auf die Erstattung von Verdienstausfall müssen 2 Wochen vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden und die Teilnahmebescheinigung muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung vorliegen. Das Antragsformular kann bei uns angefordert, bzw. von unserer Homepage abgerufen werden. Eine Broschüre zum Verdienstausfall kann unter dem Link
https://www.ljrsh.de/assets/LJR_Juleica_v07.pdf eingesehen werden.
Bei Fragen wendet Ihr euch bitte an die Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle ist am Dienstag von 9:00 - 12.00Uhr und am Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr geöffnet und Termine können vereinbart werden.
Zusätzlich ist die Geschäftsführerin jeden 3. Donnerstag im Monat in dem Haus der Jugend Gleis 3, Parkstr. 15 in Hohenwestedt anzutreffen oder kann telefonisch erreicht werden.
Mit freundlichem Gruß
Petra Bratke
(Geschäftsführerin)
Anlagen gemäß Förderungsgrundsätzen
Wichtiger Hinweis:
Die unter Anlagen aufgeführten Unterlagen werden diesmal zum letzten Mal per Post mit versandt. Alle Unterlagen stehen auf unserer Homepage als Download abrufbar.
Das gesamte Anschreiben findet ihr hier auch noch mal als PDF.

