
Gestern durften wir im Haus der Jugend Gleis 3 in Hohenwestedt den Landtags- und Kreistagsabgeordneten des SSW Dr. Michael Schunck begrüßen. Wir haben uns über die Arbeit des Kreisjugendring allgemein ausgetauscht.
Dabei machte Dr. Schunck auf eine neu beschlossene Richtlinie aufmerksam, die für unsere Arbeit besonders relevant ist:
➡️ Auch Träger der Jugendarbeit sind ausdrücklich antragsberechtigt.
Die Antragsfrist ist bereits am 31.01. eines Jahres. Da dieser Termin schon recht bald ist, empfehlen wir allen interessierten Trägern, sich zeitnah mit der Richtlinie vertraut zu machen und mögliche Förderoptionen zu prüfen.
➡️ Die Richtlinie sowie das Antragsformular stellen wir hier zum Download bereit.
Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
📎 Downloads:
