Es gilt: Karten, die in der Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 ihre Gültigkeit verloren haben oder verlieren würden, werden bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass die Juleica beim Wegfall der Voraussetzungen zurückzugeben ist.
Der DBJR entwickelt ein geeignetes Verfahren, um dies im Online-Antragsverfahren sichtbar zu machen und Jugendleiter*innen eine Bestätigung für die verlängerte Zeit zur Verfügung zu stellen.